Das
Risiko minimieren: Zahnärztliche Vorsorge für
FOP-Patienten
Frederick
S. Kaplan, M.D. und Sharon L. Kantanie
Die
Kiefergelenke sind charakteristischerweise die Letzten
unter den durch Fibrodisplasia Ossificans Progressiva
(FOP) betroffenen Gelenken. Jedoch wurde altersunabhängig
von Beeinträchtigungen dieser Gelenke nach zahnärztlichen
Maßnahmen oder Mundverletzungen berichtet. Dies,
kombiniert mit dem altersabhängigen Risiko, daß
FOP die Kiefer befallen wird (71% der Patienten haben
Kiefereinschränkungen bis zum 18. Lebensjahr), zeigt
deutlich die Notwendigkeit, bestimmte Vorsorgemaßnahmen
zu treffen, um die Notwendigkeit eingreifender Maßnahmen
zu minimieren, die zu Kiefereinschränkungen führen,
oder die schwerer auszuführen sind, weil Kiefereinschränkungen
bereits existieren.
Zahnärztliche
Vorsorge ist extrem wichtig für FOP-Patienten. Alle
betroffenen Personen sollten frühzeitig und periodisch
sowohl den Zahnarzt besuchen, als auch dessen Anweisungen
zur Mundhygiene und Ernährung befolgen. Der zusätzliche
Gebrauch von Zahnversiegelung, Fluoriden und Plaque-Entfernung
sollte in Betracht gezogen werden. Viele Personen finden
die Verwendung von elektrischen Zahnbürsten sehr
nützlich. Zusätzlich können sich Personen
mit Kiefereinschränkungen mit »InterClean«
von Braun leichter die Zahnzwischenräume säubern.
Lokale
intramuskuläre Betäubungsspritzen müssen
vermieden werden, weil alle Berichte klar darlegen, daß
der Gebrauch von Betäubungsspritzen während
einer zahnärztlichen Behandlung Kiefereinschränkungen
zur Folge hat: bei 36 von 41 (88%) FOP-Patienten, die
auf eine Umfrage antworteten, nach einer zahnärztlichen
Behandlung (Füllung oder Extraktion), bei 21 von
36 (54%), die eine Betäubungsspritze bekamen. 5 von
21 (24%), die eine Spritze erhielten, berichteten von
einem FOP-Schub innerhalb von wenigen Tagen danach (gekennzeichnet
durch Schwellungen und Versteifungen, die zu dauerhaftem
Verlust der Kieferbeweglichkeit führten). Bei einem
Fall vollzog sich das innerhalb einer Woche. In drei Fällen
trugen Verletzungen des Nackens oder des Kiefers zu einem
FOP-Schub bei oder führten dazu. Zwölf andere
Patienten erhielten vergleichbare Maßnahmen ohne
Spritze. Keiner von Ihnen berichtete über einen FOP-Schub
im Anschluß an eine zahnärztliche Behandlung.
Drei Umfrageteilnehmer antworteten nicht auf die Fragen
bezüglich Spritzen.
Obwohl
das Risiko der Einbeziehung des Kiefers mit dem Alter
wächst, basierend auf dem Alter der Befragten, kann
auch das plötzliche Auftreten von FOP-Schüben
unabhängig von traumatischen Einwirkungen erwartet
werden. In der Gruppe der 21, die eine Betäubungsspritze
erhielten, wären statistisch 0,031 plötzliche
Schübe zu erwarten gewesen. Tatsächlich berichtet
wurden 5. In der Gruppe der 12, die keine Spritze erhielten,
wäre ein minimales Auftreten von Schüben zu
erwarten gewesen. Tatsächlich aufgetreten ist keiner.
Zur
Zeit ist es nicht möglich, zu bestimmen, ob die Verletzung
durch die Spritze, das Betäubungsmittel selbst oder
eine Kombination aus beidem den Prozeß der Gewebeverknöcherung
auslöst. Doch wenn man die Empfindlichkeit von FOP
gegenüber Verletzungen bedenkt, ist es wahrscheinlich,
daß eher die Verletzung durch die Spritze als das
Betäubungsmittel die Gewebeverknöcherung des
Kiefers bei FOP-Patienten auslöst (Luchetti u. a.).
Generell
sollten Spritzen in einen Muskel bei FOP-Patienten vermieden
werden. Jedoch können lokale Betäubungsmittel
als Einsickerung, »periodontal ligament (PDL)«
und »interligamentär« verabreicht werden.
Elektronische Betäubung wird ebenfalls empfohlen.
Obwohl intramuskuläre Spritzen nicht immer eine neue
Episode der Gewebeverknöcherung provoziert, ist es
nicht möglich vorherzusagen, wer ein Problem damit
hat und wer nicht. Traumata jeglicher Art können
einen FOP-Schub herbeiführen. Eine Spritze in einen
Muskel ist eine Art von Trauma.
Ein
Patient der Umfrage berichtete, daß eine Operation
zur Entfernung eines Extraknochens zu einer deutlichen
Verschlechterung des Zustandes führte. Crofford u.
a. berichteten 1990 über zwei Fälle einer Operation
kombiniert mit einer Isotretinoin-Therapie. In beiden
Fällen trat die Gewebeverknöcherung innerhalb
von zwei Monaten wieder auf. Alle drei Fälle bestätigen
die allgemeine Ansicht, daß Operationen bei FOP-Patienten
vermieden werden sollten, weil sie die Auswirkungen der
Krankheit verschlimmern.
Sechs
Patienten berichteten über den Gebrauch von festen
Zahnspangen in der Kindheit (Dauer 6 Monate bis 1 _ Jahre).
In drei Fällen wurden anschließend herausnehmbare
Zahnspangen benutzt. Keiner von Ihnen hatte in diesem
Zusammenhang Probleme. Orthodontische Maßnahmen
brauchen bei FOP-Patienten nicht vermieden werden, jedoch
sollten Zahnärzte und Kieferorthopäden ein Dehnen
der Kiefer während der Einbringung oder der Entfernung
der Spangen oder während jeglicher anderer Maßnahme
vermeiden.
Ein
Patient berichtete, daß er sich als Folge einer
Kieferbehinderung einen Zahn hat ziehen lassen, um das
Essen zu erleichtern. Diese Maßnahme wurde unter
Vollnarkose durchgeführt und führte nicht zu
einer Verschlimmerung des Zustandes. Eine ähnliche
Prozedur würde die Durchführung zahnärztlicher
Behandlungen erleichtern, wenn die Kiefer nicht mehr zu
öffnen sind. Unter Vollnarkose können Zähne
aus dem hinteren Mundraum gezogen werden, was nur einen
minimalen kosmetischen Effekt hat, es dem Zahnarzt aber
erlaubt, die notwendigen Behandlungen durchzuführen.
In extremen Fällen von Kieferverschmelzung kann ein
FOP-Patient sich durch einen Kieferorthopäden beraten
lassen, ob ein Verfahren genannt Enameloplastie gut für
ihn wäre. Enameloplastie ist ein schmerzloses Verfahren,
bei dem ein sehr kleiner Teil des Zahnschmelzes entfernt
wird, um eine etwas größere Öffnung des
Mundes zu schaffen.
Die
Ergebnisse dieser Untersuchung begründen, daß
Betäubungsspritzen während zahnärztlicher
Verfahren ein erhebliches zusätzliches Risiko bergen,
daß bei FOP-Patienten eine Gewebeverknöcherung
mit darauf folgender Kieferbehinderung ausgelöst
wird. Es scheint, daß es bei zahnärztlichen
Behandlungen ohne Betäubungsspritzen kein zusätzliches
Risiko einer sofortigen Gewebeverknöcherung der Kiefer
gibt (Luchetti u. a. ). Wann immer eine Behandlung notwendig
ist, sollten Betäubungsspritzen soweit möglich
vermieden werden. Präventive Maßnahmen, die
die Notwendigkeit von belastenden zahnärztlichen
Verfahren vermindern, sind von größter Wichtigkeit.
Quellenangaben:
Crofford
LJ, Brahim JS, Zasloff MA, Marini JC: Failure of surgery
and isotretinoin to relieve jaw immobilization in fibrodysplasia
ossificans progressiva: report of two cases. J. Oral
Maxillofac Surg. 48(2): 204-208, 1990.
Luchetti
W, Cohen RB, Hahn GV, Rocke DM, Helpin M, Zasloff MA,
Kaplan FS: Temporomandibular joint ankylosis following
routine injection of local anesthetic in patients who
have fibrodysplasia ossificans progressiva. Oral Surgery.
81: 21-25, 1995.
Nussbaum
B, O'Hara I, Kaplan FS. Fibrodysplasia Ossificans Progressiva:
Report of a case with guidelines for pediatric dental
and anesthetic management. Journ. of Dentistry for
Children. Nov/Dec 1996. 448-450.